Strahlenschutzorganisation
Willkommen auf der Startseite des Sachgebietes Strahlenschutz im Stab des Kanzlers für Arbeits- und Umweltschutz. Die Seiten enthalten organisatorische und Handlungshinweise für die Durchsetzung des Strahlenschutzes beim Umgang mit ionisierender Strahlung nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV), welche beide auf dem Atomgesetz basieren.
In den Verordnungen ist vorgegeben, unter welchen Bedingungen mit radioaktiven Stoffen umgegangen werden kann oder wie der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen unter Berücksichtigung der Strahlenschutzgrundsätze
- Rechtfertigung
- Dosisbegrenzung
- Vermeidung unnötiger Strahlenexposition
- Dosisreduzierung
zu erfolgen hat.
Kontakt
Dr. Jürgen Bukur
Anton-Wilhelm-Amo-Str. 14
(ehem. Universitätsring 14)
06108 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 55-21 342
Telefax: (0345) 55-27607
strahlenschutz@verwaltung.uni-halle.de
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Der Kanzler
Stab Arbeits- und Umweltschutz
06099 Halle (Saale)